Vorsorgevollmachten / Testament
Unabhängig vom persönlichen Alter kann jeder Mensch unvermittelt – z.B. durch Krankheit oder Unfall – in die Lage kommen, wichtige Dinge des Lebens nicht mehr eigenverantwortlich regeln zu können.
Wer entscheidet dann über private oder geschäftliche Angelegenheiten u.a. in den Bereichen Gesundheit, Finanzen, Behörden?
Viele denken hier sofort an den Ehepartner oder an Familienangehörige. ABER: Laut Gesetz sind selbst die engsten Vertrauenspersonen nicht automatisch zur Vertretung berechtigt.
Das bedeutet: Ohne Vollmachten entscheiden im schlimmsten Fall Fremde über private und geschäftliche Lebensbereiche und die Familie wird stark belastet. Die einfachsten Sachen können zur Herausforderung werden: Wo befinden sich wichtige Dokumente, Passwörter und Zugänge?
Welche rechtlichen Vorkehrungen werden benötigt?
Rechtsanwälte empfehlen für Privatpersonen eine Gesamtvollmacht bestehend aus einer Vorsorgevollmacht sowie einer Betreuungs- und Patientenverfügung. Selbstständige, Freiberufler und Unternehmer benötigen zusätzlich zur Abdeckung des privaten Bereiches eine Unternehmervollmacht. Die Regelung der Vormundschaft bei beiderseitigem Ausfall von Eltern minderjähriger Kinder lässt sich durch eine Sorgerechtsverfügung abdecken.
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